DGV    Deutscher Germanistenverband
Vereinigung der deutschen Hochschulgermanistinnen und Hochschulgermanisten
 
Germanist / Germanistin
Informationen zu Studium und Beruf

2. Ausbildung

2.1 Ausbildungsvoraussetzungen
2.11 Bildungsvoraussetzungen
2.12 Sonstige Voraussetzungen/Zulassungsbeschränkungen
2.2. Ausbildung
2.21 Dauer
2.22 Inhalt und Aufbau der Ausbildung
2.23 Nachweise und Prüfungen
2.24 Ausbildungseinrichtungen
2.25 Kosten

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2. Ausbildung

Das Germanistikstudium dient - wie eigentlich alle geisteswissenschaftlichen Studien - eher der Berufsorientierung als der unmittelbaren Berufsausbildung. Der "Abschluß" des Studiums ist ein vorläufiger. In vielen Fällen markiert er den Übergang in einen "Vorbereitungdienst", an dessen Ende erst die praktische Berufstätigkeit steht. In der Schule wird man erst nach dem Referendariat Lehrer, im Presse- und Verlagswesen erhält man oft erst nach einem Volontariat eine feste Anstellung.

2.1 Ausbildungsvoraussetzungen
2.11 Bildungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums der Germanistik ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. ein diesen als gleichwertig anerkannter Bildungsnachweis.

2.12 Sonstige Voraussetzungen/Zulassungsbeschränkungen
 

Lateinkenntnisse

Die Forderung, Studierende der historisch-philologischen Fächer sollten Latein können (oder wenigstens kennen), gründet nicht zuletzt in der Tatsache, daß Latein bis ins 18. Jahrhundert die nahezu ausschließliche Wissenschaftssprache und die wichtigste Literatursprache gewesen ist. Der Nachweis von Lateinkenntnissen ist beim Studienbeginn nicht erforderlich, wohl aber beim Abschluß verschiedener Studiengänge. Wer von der Schule keine Lateinkenntnisse mitbringt, wird sie neben seinem Fachstudium möglichst bald ‘nebenher’ erwerben müssen. Der Umfang der nachzuweisenden Kenntnisse differiert in den einzelnen Universitäten. Er hängt auch davon ab, ob Germanistik als Haupt- oder Nebenfach gewählt worden ist und welcher Studienabschluß angestrebt wird.

Bei manchen Fächerkombinationen besteht an verschiedenen Hochschulen die Möglichkeit, den Lateinnachweis durch den Nachweis anderer Fremdsprachenkenntnisse zu ersetzen. Auskunft im Einzelfall erteilen die die Prüfungsämter der Universitäten.
 
Zulassungsbeschränkungen und Fristen

Zur Zeit bestehen im Studienfach Germanistik nur an wenigen Universitäten Zulassungsbeschränkungen, dh. die Zahl der zu vergebenden möglichen Studienplätze dort ist begrenzt und im vorhinein festgelegt.
Da sich das Bewerbungsverfahren von Semester zu Semester ändern kann, ist es ratsam, sich auf jeden Fall rechtzeitig vor Studienbeginn an die ZVS und an das Sekretariat der jeweiligen Hochschule zu wenden. An manchen Universitäten ist der Studienbeginn jeweils nur zum Wintersemester sinnvoll, weil die Einführungsseminare (Grundkurse) für Erstsemester vor allem im Winter angeboten werden. Das geschieht eher an kleineren Universitäten mit entsprechend kleinerem Lehrangebot. Eine Anfrage beim Institutssekretariat empfiehlt sich (s.u. 5. Adressenverzeichnis der Institute).
 

Praktika

Praktika vor Aufnahme des Studiums werden nicht gefordert. Jedoch ist es den Studierenden sehr zu empfehlen, daß sie vor und während des Studiums in den Praxisfeldern, in denen sie künftig arbeiten wollen, schon Erfahrungen sammeln (Hospitationen u.a.).
 

Weitere Hinweise

Die Bundesanstalt für Arbeit (Nürnberg) unterhält die Einrichtung "KURS - Datenbank für Aus- und Weiterbildung"

Dort werden von allen deutschsprachigen Universitäten (also auch von denen in Österreich und der Schweiz) Informationen über Studienvoraussetzungen, Studiengänge, Praktika, Abschlüsse etc. nach einem festen Schema gesammelt und laufend ergänzt.

Für Germanistik einschlägig sind besonders folgende Datensätze, die detaillierte Angaben über den Weg zum Studienabschluß ‘Magister Artium’ (und gegebenfalls anschließende Promotion) enthalten:

  • Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft (HA 882-10.00)
  • Deutsche Sprachwissenschaft (HA 882-10.10)
  • Deutsche Literaturwissenschaft (HA 882-10.20)
  • Ältere Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft / Mediävistik (HA 882-10.02)
  • Neuere Deutsche Literarturwissenschaft (HA 882-10.24)
  • Didaktik der Deutschen Sprache und Literatur (HA 882-10.60)
  • Sprachpädagogik - Deutsch als Fremdsprache (HA 874-80)
  • Dozentenfortbildung - Deutsch (C 8950-t5)
  • 2.2. Ausbildung

    Vorklärung über Lehramtsstudiengang und Magisterstudiengang

    An den meisten Universitäten gibt es zwei Ausbildungsgänge, zwischen denen jeder Studierende sich bereits bei der Immatrikulation entscheiden muß: den Lehramtsstudiengang und den Magisterstudiengang. Die Promotion läßt sich erst nach einem abgeschlossenen Studium als ‘Zusatzqualifikation’ ansteuern.
    Je nach Studiengang können oder müssen die Teilfächer der Germanistik mit unterschiedlicher Intensität studiert werden.
     

    1. Lehramtsstudiengang

    a) Lehramt Deutsch an Gymnasien / Sekundarstufe II

    Verpflichtend sind Studien in den Bereichen Neuere deutsche Literatur, Ältere deutsche Literatur, Sprachwissenschaft und Deutschdidaktik. Die Staatsexamensordnungen der meisten Bundesländer sehen dabei eine unterschiedliche Gewichtung vor: Die Neuere deutsche Literatur bildet einen obligatorischen Schwerpunkt, der zweite Schwerpunkt kann wahlweise die Ältere deutsche Literatur oder die Sprachwissenschaft sein; doch läßt sich keines dieser beiden Teilfächer ganz ‘abwählen’. Der Anteil der Deutschdidaktik ist von Bundesland zu Bundesland verschieden definiert. Die fachliche Schwerpunktbildung kommt erst im Hauptstudium, noch nicht im Grundstudium zum Tragen. Hier regiert der Gedanke , daß im Hinblick auf den Lehrerberuf und die Einheit des Schulfaches Deutsch das Fach in seiner vollen Breite studiert werden solle.

    b) Lehramt an Haupt- und Realschulen, Sekundarstufe I

    Im Prinzip gilt dieselbe Einteilung wie für das Lehramt an Gymnasien. Doch reduzieren sich die fachwissenschaftlichen Anteile wegen der stärker pädagogisch-didaktischen Akzentuierung dieses Studiengangs.

    c) Lehramt an Grundschulen

    Hier treten die sprach- und literaturwissenschaftlichen Studienanteile zugunsten der pädagogisch-didaktischen Ausbildung noch etwas weiter zurück. Doch ist in den Studien- und Examensordnungen der Gedanke beibehalten, daß auch die an der Grundschule unterrichtenden Deutschlehrer einen Begriff von der Einheit ihres Faches und eine entsprechend breite fachwissenschaftliche Grundausbildung haben sollen.

    Für die unterschiedliche Gewichtung der germanistischen Teilfächer in den Lehrämtern haben die Examensordnungen der einzelnen Bundesländer ganz unterschiedliche Spielräume geschaffen. Zum Beispiel ist bei den Lehramtsstudien in Hessen eine Abteilung der ‘Älteren’ von der ‘Neueren’ Literatur nicht ausdrücklich vorgegeben.

    Zur Veranschaulichung sind im Anhang dieser Broschüre zwei Lehramts-Prüfungsordnungen abgedruckt.
     

    2. Magisterstudiengang

    Im Magisterstudiengang wählt man ein Teilfach der Germanistik als Hauptfach, zu dem zwei Nebenfächer kommen. Eines dieser Nebenfächer darf ein weiteres germanistisches Teilfach sein. An den meisten Germanistik-Instituten werden die Teilfächer Neuere deutsche Literatur, Ältere deutsche Literatur und Sprachwissenschaft als Magister-Hauptfach angeboten. Je nach Größe und Differenziertheit der Institute sind noch weitere Fächer im Angebot, z.B.

    Die Angebote und Kombinationsmöglichkeiten variieren an den verschiedenen Universitäten stark. Die Übersicht wird dadurch erschwert, daß etliche der genannten Fächer mancherorts aus den germanistischen Universitäten ausgegliedert worden sind und sich verselbständigt haben (z.B. Theaterwissenschaft, Buchwissenschaft)und demgemäß die Hauptfachstudierenden sich nicht als ‘Germanisten’ definieren.

    Selbstverständlich kann man alle Magisterhauptfächer auch als Nebenfächer wählen. Der Umkehrschluß ist nicht überall möglich: An manchen Universitäten ist die Lehrkapazität so knapp bemessen, daß ein bestimmtes Teilfach nur als Nebenfach eingerichtet werden konnte.

    Es gibt in den Magisterstudienordnungen Kombinationsgebote, die darauf dringen, daß zum gewählten Hauptfach ein bestimmtes Nebenfach als obligatorische Ergänzung gewählt wird. Andererseits gibt es Kombinationsverbote, die verhindern sollen, daß das gewählte Fächerspektrum zu eng bemessen ist. Die Magisterprüfungsämter der Universitäten halten Übersichtsblätter bereit, auf denen alle Magisterhaupt- und Magisternebenfächer mitsamt Kombinationsgeboten und -verboten aufgelistet sind.

    Wer ein germanistisches Magisterhauptfach wählt, wird an den meisten Universitäten darauf verpflichtet, das Grundstudium in der ganzen Fachbreite zu studieren. Diese Regelung gründet sich erstens auf die Überlegung, daß ein allgemeinerer Überblick der Spezialisierung vorausgehen sollte, zweitens auf die Erfahrung, daß viele Studierende erst nach einigen Semestern Klarheit über ihre Wünsche und Möglichkeiten gewinnen und nicht selten aus dem Magister- in den Lehramtsstudiengang oder umgekehrt wechseln.

    Die folgende Übersicht nennt für den Magisterstudiengang einige der Germanistik nahestehende Kombinationsfächer mitsamt den Universitäten, an denen sie studiert werden können.

    Übersicht: Der Germanistik nahestehende Fächer im Magisterstudiengang

     
     
      Volkskunde / Europäische Ethnologie Nordistik /Skandinavistik Komparatistik Theaterwissenschaft Publizistik / Kommuni- 
    kationswissenschaft
    Deutsch als Fremdsprache
    Aachen (TH)     x     x
    Augsburg x   x   x x
    Bamberg x       x  
    Bayreuth           x
    Berlin (FU)       x x  
    Berlin (HU) x x   x x x
    Bielefeld           x
    Bochum   x x   x x
    Bonn x x     x.  
    Bremen           x
    Chemnitz-Zwickau (TU)           x
    Dresden         x x
    Eichstätt (KU) x         x
    Erlangen-Nürnberg   x   x x x
    Essen (UGH)         x  
    Flensburg (PH)           x
    Frankfurt/Main x x   x    
    Freiburg x x        
    Gießen       x    
    Göttingen x x     x  
    Greifswald   x       x
    Halle/Saale         x x
    Hamburg x x       x
    Hildesheim (H)           x
    Jena           x
    Kassel (GH)           x
    Kiel (PH)           x
    Kiel x x        
    Köln   x   x    
    Leipzig x     x x x
    Mainz x   x   x  
    Marburg x x     x  
    München x x   x x x
    Münster x x     x  
    Passau x          
    Regensburg x          
    Rheinl.-Pfalz (EWH)           x
    Saarbrücken   x     x  
    Tübingen x x        
    Würzburg x         x
     
     

    c) Germanistische Komponenten in kulturwissenschaftlichen Studiengängen

    Teilgebiete der deutschen Sprache und Literatur sind Bestandteile interdisziplinärer, kulturwissenschaftlicher Studiengänge, die bislang an einzelnen Universitäten eingerichtet sind und sich zum Teil noch in der Erprobungsphase befinden.

    Dazu gehören

    Die Tendenzen zur Umwandlung und Auflösung der traditionellen germanistischen Studiengänge werden in Zukunft gewiß zunehmen, zumal im Zuge der Europäisierung des Studienwesens. Sie lassen sich aber im Rahmen dieser Broschüre nicht zureichend darstellen.
     

    2.21 Dauer

    Studium

    Die Mindeststudienzeit beträgt im Magisterstudiengang 8 Semester, im Studiengang des Lehramts für Gymnasien 8, des Lehramts für Grund-, Haupt- und Realschulen 6-8 Semester.

    Eine Promotion kann in der Regel erst angefertigt werden, wenn ein abgeschlossenes Studium (höheres Lehramt oder Magister) vorliegt. Für die Anfertigung einer Dissertation benötigen die meisten Doktoranden 2-4 Jahre.

    Die durchschnittliche Studiendauer betrug 1995 z.B. an den Universitäten des Landes Bayern

    Als "Regelstudienzeit" - maßgeblich bei der Ausbildungsförderung - sind für die germanistischen Studiengänge (höheres Lehramt, Magister) zehn Semester angesetzt, die Examenszeit eingeschlossen. Die Regelstudienzeit kann in begründeten Fällen verlängert werden, z.B. wegen einer Studienzeit im Ausland.

    Das Studienaustauschprogramm der Europäischen Union (ERASMUS, SOKRATES) bietet auch Germanisten die Möglichkeit, einen Teil ihres regulären Fachstudiums an einer Universität im EU-Ausland zu absolvieren. Die Entscheidung für ein bestimmtes Land wird oft vom anderen Studienfach her gesteuert. (Zum Beispiel bevorzugen Studierende mit der Fächerkombination Germanistik / Romanistik oder auch Germanistik / Kunstgeschichte Universitäten in Italien oder Frankreich.) Eine wechselseitige Anerkennung der Studienleistungen ist im Prinzip bereits gesetzlich beschlossen. Allerdings macht die praktische Gewichtung und Definition der Studienleistung im einzelnen noch zahlreiche Schwierigkeiten.

    In den Lehramststudiengängen sind mehrwöchige studienbegleitende Schulpraktika erforderlich. Im Magisterstudiengang empfehlen sich selbstgewählte Berufspraktika.
     

    Berufspraktische Ausbildung

    Alle Berufe im Staatsdienst sehen nach dem Studium ein in der Regel 2jähriges Referendariat vor, das mit dem 2. Staatsexamen abgeschlossen wird. Das gilt für Lehrer, Wissenschaftliche Bibliothekare und Beamte des höheren Auswärtigen Dienstes.

    Zeitlich weniger eindeutig geregelt ist das Volontariat, das für Journalisten, Redakteure und Dramaturgen in Frage kommt.
     

    2.22 Inhalt und Aufbau der Ausbildung

    Studium

    Allen Universitäten und Studiengängen gemeinsam ist die Zweiteilung des Studiums in Grund- und Hauptstudium.

    Das Grundstudium soll einen Überblick über die Inhalten und Methoden der germanistischen Teilgebiete vermitteln und an ausgewählten Gegenständen Arbeitsweisen exemplarisch erproben und einüben. Die Studienanfänger haben einen Einführungskurs zu absolvieren (oft 3-stündig mit zusätzlich 2-stündigem Tutorium; mancherorts auch 4-stündig über zwei Semester verteilt). Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Wahlpflichtveranstaltungen, deren Reihenfolge innerhalb des Grundstudienzeitraums (in der Regel 4 Semester) nicht vorgegeben ist. Aus dem Angebot an Proseminaren wählt man die erforderliche Mindestzahl aus, um sich darin eine bestimmte Zahl von Leistungsnachweisen (Scheinen) zu erarbeiten. Dem weiteren fachlichen Überblick dient der Besuch von Vorlesungen, zusätzlichen Proseminaren und Übungen. Das Grundstudium wird mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen (s. 2.23 Nachweise und Prüfungen).

    Die Grundstudiengänge von Lehramts- und Magisterstudium sind an den meisten Universitäten weitgehend vergleichbar angelegt und werden auch durch für beide geltende Lehrangebote abgedeckt.
     

    Hauptstudium

    Das Hauptstudium bietet größere Entscheidungsfreiräume für Schwerpunktbildungen. In den Hauptseminaren kann man sich Teilgebiete des Faches genauer erarbeiten und die für die Zulassung zum Abschlußexamen erforderlichen Leistungsnachweise (Hauptseminarscheine) erwerben, meist durch Anfertigen eines Referates mit schriftlicher Ausarbeitung. Nicht selten kann eine gelungene Hauptseminarbeit der Ausgangspunkt für die schriftliche Examensarbeit (Magisterarbeit oder Zulassungsarbeit im Lehrerexamen) werden. Im Prinzip sind alle Seminare des Hauptstudiums ‘examensrelevant’. An vielen Instituten werden zusätzlich Examenskurse, Kolloquien und Übungen angeboten, in denen sich Aneignung und Anwendung des Fachwissens intensivieren lassen. Dazu ist auch der weitere Besuch von Vorlesungen sinnvoll. Nicht zuletzt können und sollen die Veranstaltungen des Hauptstudiums auch an offene Forschungsfragen heranführen.

    Im Lehramtsstudium kommen zu den fachwissenschaftlichen einige fachdidaktische Veranstaltungen hinzu, außerdem ein erziehungswissenschaftliches Begleitstudium. Die meisten germanistischen Institute haben Studienordnungen ausgearbeitet, die anzeigen sollen, wie der Studienverlauf den staatlichen Anforderungen gerecht werden kann. Studienpläne sind i.d.R. lediglich ein Gerüst, das an jeder Universität nach dem jeweiligen Lehrangebot, den Erfordernissen der Prüfungsordnung und den persönlichen Interessen der Studierenden auszufüllen ist. Die Studierenden haben dabei relativ große Wahl- und Gestaltungsfreiheiten, im Hauptstudium noch erheblich mehr als im Grundstudium.
     
    Einen Rahmen für die inhaltlichen Anforderungen des Lehramtstudiums geben die staatlichen Prüfungsordnungen. Sie sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Zur Veranschaulichung werden im Anhang zwei Prüfungsordnungen abgedruckt. Die meisten germanistischen Institute haben Studienordnungen ausgearbeitet, die anzeigen sollen, wie der Studienverlauf den staatlichen Anforderungen gerecht werden kann.

    Den Rahmen für die Anforderungen des Magisterstudiums geben die Magisterprüfungsordnungen. Das Magisterexamen ist ein Universitäts- kein Staatsexamen. Deshalb können die Ordnungen von Universität zu Universität voneinander abweichen. Der Anhang dieser Broschüre erhält auch zwei Beispiele von Magisterprüfungsordnungen mit den darauf bezogenen Studienordnungen.
     

    Inhalte der berufspraktischen Ausbildung:

    Die Ausbildungspläne für die berufsvorbereitenden Tätigkeiten in Form von Referendariat und Volontariat sind detailliert aufgeführt in den Heften der "Blätter für Berufskunde", herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeit:
     

    Referendariat (Staatsdienst):

    Volontariat (angestellte und freie Berufe) 2.23 Nachweise und Prüfungen

    An sämtlichen Instituten gibt es detaillierte Studien- und Prüfungsordnungen, über die man sich frühzeitig informieren sollte. Dabei ist zu unterscheiden: Die Prüfungsordnungen für Staatsexamen werden von der staatlichen Seite, also von den Kultusministerien der einzelnen Bundesländer, festgelegt. Die Prüfungsordnungen für Magisterexamen und für die Promotion sind Sache der einzelnen Universitäten. Für die Wege zum Studienabschluß haben die Institute eine begrenzte Gestaltungsfreiheit und geben darüber in ihren Studienordnungen Auskunft.
     

    a) Prüfungen während des Studiums

    Im Grundstudium muß in der Regel der erfolgreiche Besuch der Einführungskurse sowie mehrerer Proseminare nachgewiesen werden. Die Form der Leistungen ist unterschiedlich und hängt von der Organisation und dem Gegenstand der einzelnen Lehrveranstaltungen ab. Üblich sind: Mündliches Referat (einzeln oder in Gruppe), Klausur, schriftliche Hausarbeit. Grundbedingung ist jeweils die regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit.

    Die Benotung der Leistungsnachweise ("Scheine") ist an vielen Instituten nicht obligatorisch, wird aber oft intern vorgenommen, um die Studenten über ihren Leistungsstand zu informieren. Bei Stipendienstellen und Studienortwechsel kann die Vorlage benoteter Scheine erforderlich sein. Gegebenenfalls können die Studenten den Eintrag der Note in den Schein verlangen.

    Nach in der Regel vier Semestern wird das Grundstudium mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Voraussetzung dafür ist die Vorlage einer Mindestanzahl von Leistungsnachweisen (ca. 5-7 Scheine). Die Reihenfolge, in der die Scheine erworben worden sind, spielt meist keine Rolle. Die Zwischenprüfung kann in Form einer mündlichen Prüfung, einer mehrstündigen Klausur oder in einer Kombination von mündlicher und schriftlicher Prüfung vonstatten gehen. Darüber wird ein (vielerorts benotetes) Zeugnis ausgestellt.

    Zwischenprüfungszeugnisse erleichtern beim Studienortwechsel die Anerkennung erbrachter Leistungen.

    b) Studienabschlüsse

    Die üblichen Formen des Studienabschlusses in Germanistik sind das Staatsexamen in den Lehramtsstudiengängen und Magister Artium (M.A.) im Magisterstudiengang. In beiden Fällen sind die Abschlußexamen im Fach Germanistik oder seinen Teilfächern nur möglich, wenn zugleich das andere bzw. die anderen Studienfächer abgeschlossen werden. Die Promotion zum Dr. phil. setzt in der Regel das Staatsexamen für das höhere Lehramt oder den Magister Artium voraus.

    Prüfungsanforderungen im Hauptfach Germanistik, dargestellt am Beispiel der Universität Erlangen-Nürnberg:

     
    Studienabschluß Wiss. Hausarbeit Klausuren Mündliche Prüfungen
    Staatsexamen Zulassungsarbeit 

    (ca. 6 Monate)

    3 Klausuren 4 Prüfungen: 

    - Neuere deutsche Literatur 
    - Ältere deutsche Literatur 
    - Linguistik 
    - Fachdidaktik

    Magister Artium Magisterarbeit: 
    6 Monate 
    1 Klausur 3 Prüfungen in 3 Fächern
    Promotion Dissertation 
    (ca. 2-3 Jahre)
    - 3 Prüfungen in 3 Fächern
     

    Zeitlich parallel verläuft das Schlußexamen in den anderen Studienfächern.

    Besondere Anmerkung zum Staatsexamen:

    Die Ausbildung zum Lehrer gilt erst dann als abgeschlossen, wenn dem 1. Staatsexamen das Referendariat und das 2. Staatsexamen gefolgt sind. Das Referendariat muß nicht unmittelbar im Anschluß an den 1. Abschluß angetreten werden. Doch kann in manchen Bundesländern die Zugangsberechtigung zum Referendariat verfallen, wenn ein längerer Zeitraum ohne fachnahe Forschungs-, Lehr- oder Unterrichtstätigkeit verstrichen ist. Auskunft erteilen im Zweifelsfall die Kultusministerien.
     

    2.24 Ausbildungseinrichtungen

    An folgenden Hochschulen ist ein Studium der Germanistik bzw. des Faches Deutsch möglich. Dabei ist zu beachten, daß nur dort, wo das Studium mit dem Magister und /oder dem Staatsexamen für das höhere Gymnasium abgeschlossen wird, eine Promotion angeschlossen werden kann. Pädagogische Hochschulen haben in der Regel kein Promotionsrecht.
     
     
      Magister Lehramt 
    (Primarstufe, Grund- 
    und Hauptschule)
    Lehramt 
    (Haupt- u. Realschule, 
    Sekundarstufe 1)
    Lehramt 
    (Gymnasien, Sekundarstufe 2)
    Lehramt 
    (berufsbildende 
    Schulen)
    Lehramt
    Aachen (TH) x     x    
    Augsburg x x x x    
    Bamberg x (auch Diplom) x x x x  
    Bayreuth x x        
    Berlin (FU) x x x x x  
    Berlin (HU) x x x x x  
    Berlin (TU) x x x x x  
    Bielefeld x   x x    
    Bochum x     x    
    Bonn x     x    
    Braunschweig (TU) x x x x    
    Bremen x x x x    
    Chemnitz-Zwickau (TU) x         x
    Darmstadt (TH) x          
    Dortmund   x x x    
    Dresden x         x
    Duisburg (UGH) x   x x    
    Düsseldorf x     x    
    Eichstätt (KU) x x x x    
    Erfurt (PH)   x x   x  
    Erlangen-Nürnberg x x x x    
    Essen (UGH) x x   x    
    Flensburg (PH)   x x      
    Frankfurt/Main x x x x    
    Freiburg x     x    
    Gießen x x x x    
    Göttingen x     x    
    Greifswald x x x x    
    Hagen (FernU) x          
    Halle/Saale x x x x    
    Hamburg x   x x x  
    Hannover x x x x    
    Heidelberg x     x    
    Hildesheim (H)   x        
    Jena x   x x x  
    Karlsruhe       x    
    Kassel (GH) x x x x x  
    Kiel (PH) x x x      
    Kiel x   x x    
    Köln x x x x    
    Konstanz x     x    
    Leipzig x         x
    Lüneburg (H)   x        
    Magdeburg x   x x x  
    Mainz x     x    
    Mannheim x     x    
    Marburg x     x    
    München x x x x x  
    Münster x x x x    
    Oldenburg x x x x x  
    Osnabrück x x x x x  
    Paderborn (UGH) x x x x    
    Passau x x x x    
    Potsdam x x x x    
    Regensburg x x x x    
    Rheinl.-Pfalz (EWH) x x x      
    Rostock x x x x x  
    Saarbrücken x x x x x  
    Siegen (UGH) x x x x    
    Stuttgart x     x    
    Trier x   x x    
    Tübingen x     x    
    Würzburg x x x x    
    Wuppertal (UGH) x x x x    
     

    2.25 Kosten

    Die Germanistik ist wie alle philologischen Fächer ein ‘Niedrigkostenfach’, verglichen mit etwa der Chemie oder der Medizin. Denn ein Germanistikstudent braucht keine teuren Laborplätze und Apparaturen. Aber ganz ohne apparative Ausstattung kommen auch die Philologen nicht zurecht. Ein Personalcomputer und/oder Laptop gehört bei den Studienanfängern zur zwar nicht obligatorischen, aber weithin üblichen Basisausstattung. Den Grundstock einer privaten Handbibliothek sollten sich Studierende so früh wie möglich aufzubauen versuchen. Denn oft sind in den öffentlichen Bibliotheken gerade die wichtigsten Fachbücher ausgeliehen oder verschwunden. Andere, wie Wörterbücher und Lexika, dürfen grundsätzlich nur in den Bibliotheksräumen benutzt werden. Die Kaufpreise der für einzelne Seminare nötigen Bücher summieren sich pro Semester leicht zu einem Betrag von 300-400 DM. Auch wenn sich manches Buch antiquarisch beschaffen läßt, sind pro Jahr 1000 DM für Literatur rasch ausgegeben.
     

    Nächstes Kapitel: Entwicklung und Situation

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